Gesundheitsnetz Region Wedel e. V.

Patienteninformation

Ihre Ansprüche an das Entlassmanagement des Krankenhauses

Kurzinformation für Patienten

auf Patienten-Information.de

  • Plötzlich Kreuzschmerzen – Was kann ich tun?
  • Aktiv gegen chronische Kreuzschmerzen
  • Was passiert bei COPD?
  • Verschlechterung bei COPD – Was kann ich tun?
  • Richtig inhalieren bei Asthma und COPD
  • Herzschwäche – Was für Sie wichtig ist
  • Koronare Herzkrankheit – Was ist das?
  • Koronare Herzkrankheit – Verhalten im Notfall


Arbeitsgemeinschaft gynäkologischer Onkologie

Deutsche Krebsgesellschaft

Wegweiser Hospiz- und Palliativmedizin

DRK Kreisverband Pinneberg

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Kostenlose, unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Integrierte Versorgung

Das Gesundheitsnetz Region Wedel ist Vorreiter in der Integrierten Versorgung.
Lange bevor es die ersten Verträge mit Krankenkassen zur sog. "Integrierten Versorgung" nach § 140 b SGB V geschlossen hat, hat es bereits sektorenübergreifende Behandlungspfade und Kooperationen zwischen Hausärzten und Fachärzten, aber auch mit den Krankenhäusern der Umgebung erarbeitet.

Das GRW ist stolz darauf, in den Bereichen

  • Akuter Herzschmerz,
  • Koronare Herzerkrankung,
  • Asthma und COPD (chronische Bronchitis),
  • Urologie und
  • Osteoporose

Qualität auf hohem Niveau anbieten zu können. Dazu tragen nicht nur unsere regelmäßigen Fortbildungen für Ärzte und Mitarbeiterinnen bei, sondern auch laufend aktualisierte Behandlungspfade, die sich an deutschen und internationalen Leitlinien orientieren.

Patientenverfügung

Viele Patienten legen Wert darauf, eine so genannte Patientenverfügung zu hinterlegen. Sie gilt für die Fälle, in denen man selbst nicht mehr verständlich mitteilen kann, wie man behandelt werden möchte, zum Beispiel wenn man sich im Endstadium einer schweren Krankheit befindet oder einen irreversiblen Gehirnschaden davon getragen hat.

Die Ärzte des GRW bieten Ihnen hierfür eine ausführliche Beratung und eine einfache und klare schriftliche Patientenverfügung an. Diese Leistung kann nicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden, weshalb ca. 60,-- Euro in Rechnung gestellt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden GRW-Arzt.

Beschwerdestelle

Verein Ombudsmann/-frau Schleswig-Holstein e.V.

Trotz hoher Zufriedenheit der Patienten kann es in Einzelfällen zwischen Patienten und Ärztin oder Arzt zu Kommunikationsproblemen oder Mißverständnissen kommen. Hier stehen in Schleswig-Holstein als eine Art Vermittler der Patientenombudsmann/-frau zur Verfügung. Weitere Informationen, Ansprechpartner sowie Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: www.patientenombudsmann.de